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Frommer Legal Abmahnung 2024? Wir helfen!

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Der nachfolgende Beitrag behandelt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Tauschbörsen, sogenanntes Filesharing.

Sofern Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an Bildern erhalten haben, beachten Sie bitte die nachfolgenden Beiträge:

Wir helfen schnell, unkompliziert & effizient.

Wir erläutern in diesem Beitrag Schritt für Schritt, was zu tun ist, sofern Sie eine Filesharing-Abmahnung von einem Rechtsanwalt der Kanzlei Frommer Legal wegen eines Film- oder Musikdownloads erhalten haben.

In vielen Fällen können die geltend gemachten Ansprüche aufgrund der bisherigen Erfahrung vollständig zurückgewiesen werden. Selbst wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung begangen wurde, ist in jedem Fall eine nicht unerhebliche Minderung der Forderung möglich.

Der wichtigste Schritt – und vor allen anderen zu nennen: bleiben Sie ruhig, und handeln Sie planvoll. Das erste Anschreiben in Form einer Abmahnung bedeutet auf keinen Fall, dass Sie schnell und überstürzt handeln müssen – im Gegenteil. Durch das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts ist es in den meisten Fällen möglich, die ausgesprochene Forderung stark bis sehr stark zu reduzieren. In jedem Fall kann das Einbeziehen eines Anwalts, der sich mit dem Urheberrecht und speziell auch mit der Bearbeitung von ausgesprochenen Abmahnungen auskennt, hier der entscheidende Schritt sein – unabhängig davon, ob Sie den vorgeworfenen Filesharing-Download tatsächlich selbst durchgeführt haben.

Nicht selten berichten die Medien über unberechtigte Zahlungsaufforderungen dubioser Unternehmen oder tatsächlich nicht bestehender Kanzleien. In diesem Zusammenhang kommt schnell der Verdacht auf, dass es sich auch bei einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal um Abzocke handelt. Dies gilt gerade dann, wenn sich der Anschlussinhaber nicht bewusst, Filesharing betrieben zu haben. Die Kanzlei aus München ist bekannt dafür, dass im Grundsatz ausschließlich seriöse Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen werden. Die Abmahnung ist daher unbedingt ernst zu nehmen. Das ist unabhängig davon, ob die vorgeworfene Tat – also der Download urheberrechtlich geschützter Filme, TV-Folgen oder Musikdateien – begangen wurde. Eine Reaktion auf die Abmahnung ist stets erforderlich.

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nichts heruntergalden, eine Urheberrechtsverletzung also nicht begangen haben, muss eine Reaktion auf die Abmahnung zwangsläufig erfolgen. Wurde die Ihnen zu einem konkreten Zeitpunkt zugeordnete IP-Adresse in einer Tauschbörse ermittelt, sind Sie erstmal in der Pflicht. In diesem Fall besteht nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nämlich eine Vermutung dahingehend, dass Sie die Rechtsverletzung auch begangen haben. Um diese Vermutung zu widerlegen, müssen Sie proaktiv werden.

Der Bundesgerichtshof ist in diesem Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung eindeutig. Ist eine IP-Adresse eines Anschlussinhabers ermittelt, über den der Download eines Films oder einer Musikdatei getätigt wurde, muss dieser im Rahmen der sog. sekundären Darlegungslast zu der Abmahnung detailliert Stellung nehmen. Damit handelt es sich noch um keine Verpflichtung zu einer Zahlung, aber sehr wohl um eine Verpflichtung, sich zu den in der Abmahnung der Kanzlei erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Fazit: Eine Reaktion auf die Frommer Legal Abmahnung ist zwingend erforderlich

Urheberrechtliche Abmahnung: Kostenfreie Erstberatung!

Im Auftrag diverser Rechteinhaber versendet die Kanzlei Frommer Legal wöchentlich zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Bei den Abgemahnten herrscht in erster Linie eine große Verunsicherung über die Folgen und die Auswirkungen einer solchen Abmahnung. Kaum ein Nutzer, der der unerlaubten Dateiverbreitung oder des Downloads über ein Filesharing-Portal verdächtigt, kennt das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abmahnung. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in den meisten dieser Fälle der wichtigste Rat zur Ersthilfe.

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An Ihre Daten ist der Rechtsanwalt der Kanzlei Frommer Legal über eine dafür beauftragte Ermittlungsfirma gekommen. Das Unternehmen überwacht täglich eine Vielzahl von Tauschbörsen auf unterschiedlichste Urheberrechtsverletzungen diverser Titel. Ist eine Rechtsverletzung festgestellt, kommt es mittels Testdownload zur Feststellung der die IP-Adresse, von der der Upload des Werkes erfolgt sein soll. Liegt eine IP-Adresse vor, ist es für Frommer Legal (Waldorf Frommer) ein Leichtes, mittels eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens an die hinter der IP-Adresse tatsächlich stehenden Daten des Anschlussinhabers zu kommen.

Durch das gerichtliche Auskunftsverfahren ist der Provider dazu verpflichtet, sowohl Namen als auch Anschrift desjenigen bekannt zu geben, dem die ermittelte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Hierbei handelt es sich also nicht um eine Kulanzreaktion der Provider gegenüber dem Rechtsanwalt, wie vielfach angenommen – sondern um eine bindende gesetzliche Verpflichtung, die im Zusammenhang mit Vorwürfen des Filesharing von Film- und Musikmaterial stets zum Tragen kommt. Aufgrund dieser erhaltenen Daten fertigt der Rechtsanwalt der Kanzlei Frommer Legal (Waldorf Frommer) Abmahnungen (§ 97a UrhG) und versendet diese. Und nun haben Sie diese Post in Händen.

Wann können die Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden?

Welche Folgen eine Abmahnung hat und wann die Ansprüche zurückgewiesen werden können, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist maßgeblich danach zu unterscheiden, ob der Anschlussinhaber (Adressat der Abmahnung) die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Anschlussinhaber hat an der Urheberrechtsverletzung mitgewirkt

Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen, den Download also vorgenommen, ist die Sachlage einfach. In diesem Fall besteht eine Haftung für die Ansprüche dem Grunde, allerdings nicht der Höhe nach. Aber selbst in diesem Fall, ist davon abzuraten, sofort Zahlungen zu leisten oder eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Gerde die Unterlassungserklärung ist nur in modifizierter Form abzugeben.

Nur dadurch vermeiden Sie die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses.

Mit den von unserer Kanzlei entwickelten Einwänden können wir die Forderung zudem meist erheblich mindern.

Von einer sofortigen Zahlung an die Kanzlei Frommer Legal ist aufgrund unserer Erfahrung daher dringend abzuraten. Erfahrungsgemäß ist eine Minderung auf etwa die Hälfte des ursprünglich geforderten Betrages möglich. Wenn das Einkommen des Anschlussinhabers eine gewisse Höhe nicht überschreitet, können wir die Forderung sogar auf etwa ein Drittel mindern.

Keine Mitwirkung an der Rechtsverletzung

Hat der Anschlussinhaber die Tat nicht begangen und daran auch nicht mitgewirkt, ist die Abmahnung zurückzuweisen. Es muss keine Zahlung erfolgen. Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist in diesem Fall zu verweigern.

Besonders gute Einwände stehen in diesem Zusammenhang zur Verfügung, sofern der Anschluss zum Tatzeitpunkt mehreren Nutzern zur Verfügung stand. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfte eine Haftung in nahezu jedem Fall ausgeschlossen sein, sofern ein weiterer Nutzer für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Auch durch die Entscheidung des BGH (BearShare-Entscheidung vom 08.01.2014 zum Az.: I ZR 169/12) ist einer Familie nochmals besonderer Schutz gewährt.

Unabhängig davon, welche Voraussetzungen gegeben sind, durch unsere individuelle Fallbearbeitung finden wir stets die richtige Handhabung des Einzelfalls.

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Sollte die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden?

Grundsätzlich können Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass von den Verbraucherzentralen keine umfassende und zielgerichtete Verteidigung erfolgt. Unterlassungserklärungen werden folglich zu schnell abgegeben, ohne dass eine Verpflichtung dazu besteht. Mehr zur Einschätzung der Bearbeitung von Abmahnungen durch Verbraucherzentralen haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Gegenstand der Abmahnung ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Gefordert ist zudem die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Unterlassungserklärung

Zuerst ist die Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (§ 97, Abs. 1 UrhG) abzugeben. Die Unterlassungserklärung dient vornehmlich dazu, eine Auseinandersetzung (einstweiliges Verfügungsverfahren, Klage auf Unterlassung) zu vermeiden.

Exkurs: Wiederholungsgefahr/Funktionsweise einer Tauschbörse.

Wird innerhalb einer Tauschbörse eine IP-Adresse ermittelt, besteht erst einmal die Vermutung, dass der Anschlussinhaber dieser IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Bereits nach einer einmaligen Tat besteht eine sog. Wiederholungsgefahr. Das Gesetz vermutet also, dass der Anschlussinhaber die Tat erneut begeht. Um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich. Allein dadurch kann das Verfahren außergerichtlich erledigt werden. Sollte eine Haftung bestehen und keine solche Erklärung abgegeben werden, dann kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren mit erheblichen Kosten eingeleitet werden.

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag. Gegenstand des zeitlich unbefristeten Vertrages ist die Verpflichtung des Anschlussinhabers dahingehend, eine gleichbelagerte Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Kommt es zu einem weiteren Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig, die notwendigen Bestandteil einer Unterlassungserklärung sein muss.

Eine Verpflichtung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung besteht nur, sofern eine Haftung des Anschlussinhabers in Betracht kommt. Zu prüfen ist daher in jedem Einzelfall, ob es einer Unterlassungserklärung bedarf.

Rechtsanwaltskosten von Frommer Legal

Letztlich fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal schließlich Rechtsanwaltskosten, § 97a Abs. 3 UrhG enthalten. Für Filesharing-Abmahnungen beträgt der Gegenstandswert 1.000,00 Euro. Der Gegenstandswert ist relevant für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten. Vor der Gesetzesänderung lag der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch nicht unter 10.000,00 Euro. Abhängig von der Höhe des Schadensersatzes liegen die Kosten damit zwischen 169,50 und 215,00 Euro. Im Ergebnis wird meist ein Gesamtbetrag von 469,50 bis 915,00 Euro gefordert. Sofern mehrere Werke Gegenstand der Abmahnung sind, beläuft sich die Forderung auch schnell auf bis zu 1.480,00 Euro.

Kostenfreie Erstberatung!

Das Abmahnverfahren ist bei der Kanzlei Frommer Legal stets standardisiert und folgt starren Regeln. Erfolgt auf die Abmahnung keine Reaktion und auch keine Zurückweisung der Ansprüche, folgen diverse Schriftsätze. Nach unserer Erfahrung läuft das außergerichtliche Verfahren demnach wie folgt ab:

#1 Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Frommer Legal

Zuallererst wird der Anschlussinhaber mit der Abmahnung kontaktiert, die den Titel Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung trägt. Es handelt sich dabei und die eigentliche Abmahnung, die die oben dargestellten Ansprüche enthält.

#2 Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Bei einer Zurückweisung der Ansprüche erinnern die Frommer Legal Rechtsanwälte mehrmals an die Erfüllung. Nach einer gewissen Zeit folgt dann ein Schreiben der Kanzlei, dass den Titel „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ trägt. Mit diesem Schriftsatz erfolgt der Hinweis, dass eine Klage folgt, sollte es zu keiner Abgabe einer Unterlassungserklärung und keiner Zahlung kommen.

#3 Vorbereitung Klageverfahren

Erfolgt auch auf dieses Schreiben der keine Reaktion, versendet Frommer Legal schließlich einen Schriftsatz, der die Überschrift „Vorbereitung Klageverfahren“ trägt. Es erfolgt der deutliche Hinweis, dass eine nochmalige Überprüfung stattfindet, um eine Klage einzureichen.

#4 Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen

Kommt es auch daraufhin zu keiner Zahlung, versendet Frommer Legal in vielen Fällen noch ein Schreiben mit der Überschrift „Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen“. Im Anschluss kann es folglich zu einem Mahnverfahren oder eine Klage kommen.

Gerichtsverfahren: Mahnbescheid oder Klage

Kommt es zunächst zu keiner Einigung, kommt es nach unserer Erfahrung in einigen Fällen zu einer Klage. Der Regelfall spielt sich dabei wie folgt ab: Wie oben dargestellt, kommt es folglich zu sehr viel Schriftverkehr im außergerichtlichen Verfahren. Hier ist folglich Durchhaltevermögen gefragt. Frommer Legal (Waldorf Frommer) droht innerhalb der dieser Kommunikation stets eine Klage an. Sofern keine Haftung besteht, ist es auch nicht erforderlich die Ansprüche zu erfüllen. Im Ergebnis ist stets und ständig an der Zurückweisung festzuhalten.

In den zahlreichen Schreiben behauptet Frommer Legal stets, dass eine Haftung gegeben ist. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Voraussetzung ist aber, dass die Frage der Haftung zuvor durch einen Rechtsanwalt geklärt ist. Frommer Legal vertritt die Interessen der Rechteinhaber und ist ausschließlich daran interessiert, die Forderungen durchzusetzen.

Das außergerichtliche Verfahren zieht sich in der Regel über einen Zeitraum von 2 – 3 Jahren und kann folglich einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Bleibt eine Einigung innerhalb dieses Zeitraums aus, wird in einigen Fällen folglich der Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides beantragt, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Mit der Einleitung des Mahnverfahrens möchten die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal folglich mit möglichst wenig Aufwand an einen vollstreckbaren Titel erlangen. Mit diesem Titel ist die Zwangsvollstreckung möglich. Kommt es zu einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, folgt in der Regel in ein normales Klageverfahren.

Pauschalhonorar

Wir vertreten Sie in dem vollständigen außergerichtlichen Verfahren zu einem Pauschalpreis, abhängig von der Höhe der Forderung.

Umfasst ist die vollständige Zurückweisung der Ansprüche und/oder die Minderung der Ansprüche, um einen Vergleich mit der Gegenseite herbeizuführen.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten haben wir unsere Mandanten unzählige Male erfolgreich im Zusammenhang mit Abmahnungen vertreten – in vielen Fällen ging es dabei um den Vorwurf des Downloads von Dateien aus den Bereichen Film und Musik. Wir helfen Ihnen auch gern. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

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Björn Wrase

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RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts