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Abmahnung Wettbewerbsrecht

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Voraussetzungen, Folgen & Konsequenzen

Haben Sie eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht erhalten oder wollen Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem Mitbewerber aussprechen lassen? Dann informieren Sie sich zu dieser Thematik in dem nachfolgenden Beitrag.

Sollte das außergerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen sein und eine einstweilige Verfügung ergangen sein, haben wir bereits im folgenden Blog-Beitrag konkrete Ausführungen zum Wettbewerbsrecht getroffen.

Gegenstand einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ist ein wettbewerbswidriges Verhalten, also ein Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung oder Verordnung. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung bietet vor allem die Möglichkeit, diesenWettbewerbsverstoß zu beseitigen. Die Abmahnung enthält demnach folgende Ansprüche:

  1. Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes
  2. Abgabe einer Unterlassungserklärung
  3. Erteilung von Auskünfte
  4. Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren
  5. Zahlung von Schadensersatz

Ob und in welcher Form die geltend gemachten Ansprüche erfüllt werden müssen, hängt zu aller erst von den Umständen des Einzelfalls ab. Liegt tatsächlich ein wettbewerbswidriges Verhalten vor, müssen die Ansprüche erfüllt werden. Gerade im Hinblick auf die Unterlassungserklärung sollte allerdings eine konkrete Prüfung erfolgen. Diese ist nur auf die nötigsten Verhaltensweisen zu beschränken. Andernfalls ist die Gefahr einer Vertragsstrafe sehr hoch.

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Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung – Sinn & Zweck

Mit einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht (vgl. § 12 UWG) werden vornehmlich Unternehmen bzw. Gewerbetreibende konfrontiert. Werden durch einen Verbraucher die Grenzen zu einem gewerblichen Handeln überschritten, kommt es allerdings auch zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegenüber Verbrauchern, die dann als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden. Zu dieser Thematik haben wir in den nachfolgend benannten Beitragen konkrete Ausführungen getroffen:

Hämmerling, von Leitner-Scharfenberg Abmahnung für markenglas.de

Kanzlei Lutz Schroeder – Abmahnung für MissionDirect Trading

Durch die Abmahnung soll also ein Streitverhältnis zwischen zwei Mitbewerbern ohne die Beanspruchung eines Gerichts beigelegt werden.

Die Abmahnung ist also ein Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Sachen des Wettbewerbsrecht. Dem Mitbewerber wird in der Abmahnung aufgezeigt, welche Umstände bzw. Verhaltensweisen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Es wird damit zugleich die Gelegenheit gegeben, die Rechtsverstöße abzustellen und sich dazu zu verpflichten, diese Verstöße nicht erneut zu begehen. Wird in diesem Zusammenhang also eine Unterlassungserklärung abgegeben, kann das Verfahren erledigt werden, ohne dass ein kostspieliges Gerichtsverfahren notwendig wird.

Doch was sind die Gründe für und Folgen einer Abmahnung? Wie muss man sich verhalten, wenn eine Abmahnung eingetroffen ist oder ein Mitbewerber abzumahnen istl? Welche Frist bzw. Fristen müssen eingehalten werden? Diese und noch weitergehende Fragen wollen wir in dem nachfolgenden Beitrag beantworten.

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Voraussetzungen einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht

Voraussetzung für eine solche Abmahnung ist stets das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses. Das bedeutet, dass zwei gewerbliche Anbieter dieselben oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen anbieten müssen. Diese Anbieter müssen also in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Für Fälle außerhalb eines solchen Wettbewerbs-/Konkurrenzverhältnisses gilt das Wettbewerbsrecht nicht.

Darüber hinaus muss ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Was genau einen Wettbewerbsverstoß darstellt, ist innerhalb des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt. Sinn und Zweck der Abmahnung ist die Beseitigung eines Wettbewerbsverstoßes. Innerhalb der Abmahnung wird der Mitbewerber daher aufgefordert, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Gleichzeit wird durch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, dass der Wettbewerbsverstoß künftig verhindert wird.

Innerhalb einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden zudem auch die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht, die für die Ausstellung der Abmahnung entstanden sind.

Außergerichtliche Erledigung & Gefahr gerichtlicher Maßnahmen

Kommt der abgemahnte Mitbewerber der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aus der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nach, so hat sich der Streit außergerichtlich erledigt, sofern auch eine Zahlung auf die geltend gemachten Gebühren oder diesbezüglich eine Einigung erfolgt.

Wird hingegen im Rahmen einer in der Regel sehr kurzen Frist keine Unterlassungserklärung abgegeben, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor einem Landgericht (beispielsweise dem Landgericht Hamburg), das dann jedenfalls mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Sofern es zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aber zur Zurückweisung der Rechtsanwaltskosten kommt, droht ebenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung. Diese ist allerdings nur noch mit eher geringen Verfahrenskosten behaftet, da sich der Streitwert durch die Erledigung der Unterlassungsansprüche erheblich vermindert hat.

Gründe für eine Abmahnung Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht hat die Hauptfunktion einer außergerichtliche Streitbeilegung (über 90 % der Fälle) herbeizuführen. Aus diesem Grund liegt die Abmahnung im Interesse sowohl des Abmahnenden als auch des Abgemahnten. Denn der Gläubiger (Abmahnende) entgeht durch die Abmahnung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Der Abgemahnte selbst kann dann wiederum einem kostspieligen Rechtsstreit aus dem Wege gehen.

Die Abmahnung schafft eine Sonderbeziehung zwischen den Mitbewerbern, so dass bestimmte Aufklärungs- und Antwortpflichten sowie der Einhaltung von Fristen bestehen. Schließlich trägt bei einer berechtigten Abmahnung der Verletzer die Abmahnkosten.

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig

Sofern man einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung entspricht, besteht Anlass zur Klage bzw. für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit droht in der Regel ein Eilverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist eine Entscheidung des Landgerichts in einem Eilverfahren. Der Anspruchsberechtigte kommt dann schnell zum Ziel, und der abgemahnte Verletzer hat die Kosten zu tragen.

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Informationen zu Inhalt und Form einer Abmahnung

Auch wenn die Abmahnung grundsätzlich keiner besonderen Form bedarf, so muss diese zumindest folgenden Inhalt aufweisen:

  • Den Wettbewerbsverstoß und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen.
  • Das Verlangen nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  • Die Androhung gerichtlicher Schritte bei Nichterfüllung.

Informationen zu unberechtigten, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Abschließend kann eine unberechtigte Abmahnung selbst Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche des Abgemahnten begründen. Sowohl für den Abmahnenden als auch für den Abgemahnten kann es schwierig sein, eine berechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu formulieren bzw. zu erkennen. Beide setzen sich insoweit zumindest einem Kostenrisiko aus. Allein die rechtssichere Beschreibung der beanstandeten Verletzungshandlung ist ohne entsprechende Expertise nicht zuletzt aufgrund der notwendigen materiell-rechtlichen Kenntnisse für den juristischen Laien kaum möglich.

Fazit: Abmahnung Wettbewerbsrecht

Nach alledem ist eine rechtliche Beratung bei einer gewünschten oder erhaltenen Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung nur dringend zu empfehlen. Unsere Kanzlei steht in jeglichen Belangen des Wettbewerbsrechts zur Verfügung, sofern Bedarf besteht. Mit unserem Standort in Hamburg (sowohl HafenCity als auch Rotherbaum) vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung

Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen: – Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.
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