Abmahnung FAREDS – DJ Antoine – Bella Vita
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FAREDS Abmahnung – Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Musiktiteln aus. Die Urheberrechtsverletzungen sollen über sog. Internettauschbörsen begangen worden sein. Uns liegt eine Abmahnung datiert auf den 3.3.2013 vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel „DJ Antoine – Bella Vita„.
Innerhalb der Abmahnungen wird stets vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen begangen zu haben. Geltend gemacht werden aufgrund dieser Handlung Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 450,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.
Es sollten allerdings auch nicht vorschnell Zahlungen vorgenommen oder gar die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Gerade im Hinblick auf die Unterlassungserklärung ist es wichtig, diese überprüfen zu lassen, um die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auszuschließen und die Unterlassungserklärung auf das Nötigste zu begrenzen.
Aber auch hinsichtlich der Zahlungsansprüche gilt, dass diese einer Überprüfung bedürfen. Sofern die Haftung für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, kann die geforderte Summe in jedem Fall gemindert werden.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten wegen einer Abmahnung von Fareds aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen vertreten.
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Allgemeine Informationen über Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.