Abmahnung Impressum
Haben Sie wegen eines fehlerhaften oder sogar fehlenden Impressums eine Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen in Bezug auf eine solche Abmahnung gern zur Verfügung.
Voraussetzung für das Betreiben einer Website ist das Vorhandensein der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Dazu zählen vor allem das Impressum, ggf. Datenschutzbestimmungen, Haftungsausschlüsse und die Darstellung der AGB. Sollte das Impressum auf einer Website nicht vorhanden oder fehlerhaft sein, besteht ein hohes Risiko, eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten.
Grundsätzlich muss jeden Person, die einer geschäftlichen Tätigkeit durch das Betreiben einer Website im Internet nachgeht, ein Impressum erstellen.
Nach § 5 TMG müssen folgende Punkte in einem Impressum enthalten sein, damit man vor einer Abmahnung sicher ist.
- sofern es sich um eine juristische Person handelt, ist die Angabe der Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person erforderlich
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und Kommunikation gewährleisten
- Angabe der E-Mail-Adresse
- soweit die ausgeführte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf: Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregister in das das jeweilige Unternehmen eingetragen ist, zusätzlich muss die entsprechende Registernummer angegeben werden
- sofern eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden ist, muss diese angegeben werden – hingegen muss die Steuernummer nicht in das Impressum
- für bestimmte Berufszweige sind zudem Angaben über die Kammerzugehörigkeit, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde sowie über die berufsrechtlichen Regelungen erforderlich