Abmahnung Rasch – Amy Winehouse – Back To Black
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Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Musikalbum: Amy Winehouse – Back To Black
Mir liegt aktuell eine Abmahnung vom 25.8.2011 der Rechtsanwälte Rasch vor, in der vermeintliche Urheberrechtsverstöße geltend gemacht werden.
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf das Musikalbum „Amy Winehouse – Back To Black“ und wird im Namen der Universal Music GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.