Abmahnung Rasch – Jennifer Lopez – Love?
- Veröffentlicht in Rasch
- Ein Kommentar hinterlassen
- Permalink
Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Musikalbum: Jennifer Lopez – Love?
Mit Abmahnschreiben vom 28.6.2011 mahnen die Rechtsanwälte Rasch wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen in sogenannten Tauschbörsen ab.
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf das Musikalbum „Jennifer Lopez – Love? “ und wird im Namen der Universal Music GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte.