Abmahnung Rasch Rechtsanwälte vom 19.9.2011
- Veröffentlicht in Rasch
- Ein Kommentar hinterlassen
- Permalink
Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Musiktitel:
– Lady Gaga – Born This Way
– The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit)
– The Black Eyed Peas – Just Can’t Get Enough
– Milow – You And Me (In My Pocket)
– Lena – Taken By A Stranger
– Cassandra Steen – Gebt Alles
– Emma6 – Paradiso
– Take That – Kidz
– Finger & Kadel – Wahnsinn
– Ute Freudenberg & Christian Lais – Auf Den Dächern von Berlin
Mir liegt aktuell eine Abmahnung vom 19.9.2011 der Rechtsanwälte Rasch vor. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf die vorgenannten Musiktitel, die allesamt aus der German Top 100 stammen und wird im Namen der Universal Music GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte.