Abmahnung Rasch – sorry for party rocking
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Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Musikalbum: Sorry For Party Rocking – LMFAO
Mir liegt aktuell eine Abmahnung vom 27.10.2011 der Rechtsanwälte Rasch vor. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf das Musikalbum „Sorry For Party Rocking – LMFAO“ und wird im Namen der Universal Music GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte.