Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller
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Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Negel, Zimmel, Greuter, Beller wegen Filesharings erhalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.
In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen einen Film unerlaubt in einer Tauschbörse veröffentlicht zu haben.
Rechteinhaber und aktuelle Werke:
- Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller sind überwiegend für Rechteinhaber pornographischer Werke tätig. Eine Aufzählung derartiger Werke soll daher unterbleiben.
- 8-Films
- Cult Movie Entertainment GmbH
- Infopictures GmbH
- MIG Filmgroup
Wir haben zahlreiche derartige Filesharing-Abmahnungen für unsere Mandanten bearbeitet und stehen auch Ihnen gern zur Verfügung.
Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich qualifiziert durch uns beraten.
01Keine Unterschrift. Keine Zahlung.
02Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei.
03Fristen einhalten.
Für das telefonische Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt entstehen Ihnen bei uns keine Kosten !
Inhalt der Abmahnung von Negel, Zimmel, Greuter, Beller
In der Abmahnung werden stets dieselben Ansprüche geltend gemacht:
1Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
2Eingehen eines Vergleichs.
3Letztlich wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von 850,00 bis 910,00 Euro gefordert, mit dem Schadensersatzansprüche und Rechtsverfolgungskosten abgegolten werden sollen.
Sprechen Sie uns an. Die Zahlungsansprüche können oftmals vollständig ausgeschlossen oder aber erheblich gemindert werden.
Verhalten Sie sich richtig!
1. Keine Unterschrift!
Wichtig ist, dass Sie weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung noch einen ggf. beigefügten Vergleich unterschreiben und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass Sie dadurch ggf. ein Schuldanerkenntnis abgeben. Weiterhin würde eine Vereinbarung über die Zahlungsansprüche getroffen werden. Nur sofern überhaupt eine Haftung in Betracht kommt, modifizieren wir die Unterlassungserklärung, damit Ihnen keine weiteren Nachteile entstehen können.
2. Keine Zahlung!
Der geforderte Vergleichsbetrag sollte nicht an Negele, Zimmel, Greuter, Beller gezahlt werden. Die Abmahnung sollte stets erst einer Überprüfung unterzogen werden. Sollte eine vollständige Zurückweisung der Zahlungsansprüche nicht in Betracht kommen, kann in nahezu jedem Fall ein geringerer als der stets geforderte Vergleichsbetrag von 790,00 Euro vereinbart werden.
3. Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei
Um negativen Auswirkungen – insbesondere dieAbgabe eines Schuldanerkenntnisses – zu vermeiden, sollten Sie keinen Kontakt zu Negele, Zimmel, Greuter, Beller aufnehmen.
4. Rechtskundigen Rat innerhalb der Fristen einholen
Ob aus der Abmahnung tatsächlich Ansprüche geltend gemacht werden können, ob also eine Haftung besteht, sollte letztlich von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Vorgehensweise der Kanzlei Wrase
Die Ausrichtung der Verteidigung hängt maßgeblich davon ab, ob der geltend gemachte Urheberrechtsverstoß von dem Anschlussinhaber oder einer dritten Person begangen wurde.
Sofern eine Haftung in Betracht kommt, fertigen wir für Sie in einem ersten Schritt eine modifizierte Unterlassungserklärung. Mit der modifizierten Unterlassungserklärung wird die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses in jedem Fall vermieden. Die Erklärung beinhaltet zudem ausschließlich notwendige Bestandteile. Nicht notwendige Regelungen werden nicht aufgenommen, um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Hinsichtlich der Zahlungsansprüche gestaltet es sich demgemäß, dass versucht wird, diese vorerst vollständig zurückzuweisen. Erst wenn an den Zahlungsansprüchen festgehalten wird, gehen wir zu Minderung des geforderten Betrages über, um eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.