Abmahnung Rechtsanwälte Spiske und Maisch wegen Wettbewerbsverstöße im Internetauftritt bei eBay
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Abmahnung wegen Wettbewerbsverstöße im Internetauftritt bei eBay durch die Rechtsanwälte Spiske und Maisch
Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Spiske und Maisch vom 22.10.2012 vor, mit dem Wettbewerbsverstöße geltend gemacht werden, die auf dem Ausweis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beruhen und die im Namen von Herrn Thomas Russer ausgesprochen wird.
Konkret wird vorgeworfen, eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden, die nicht der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung entspricht. Das vorwefbare Verhalten, dass letztendlich zu einem Wettbewerbsverstoß führt, liegt in der Tatsache, dass innerhalb der verwendeten Widerrufsbelehrung nicht auf die aktuellen Vorschriften innerhalb des BGB verweisen wird.
Auch wenn der Wettbewerbsverstoß begangen wurde und die Abmahnung demnach berechtigt erscheint, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Sie verpflichten sich dazu in der Regel zu mehr, als eigentlich notwendig. Aus diesem Grund ist die Unterlassungserklärung stets auf das Notwendigste zu redurzieren.
Neben den Unterlassungsansprüchen werden Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht, die vorwiegend die Kosten der Rechtsverfolgung betreffen. In der hier vorliegenden Abmahnung wird von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgegangen, aufgrunddessen sich die Rechtsverfolgungskosten brechnen und die grundsätzloich der Höhe nach gerechtfertigt sein dürften. Nichts desto trotz, kann in der Regel eine Minderung des geforderten Betrage erlangt werden.
Sollte Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Spiske und Maisch erhalten haben, lassen Sie sich beraten.
Um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen, ist es sinnvoll, den Internetauftritt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gern rachtsberatend- und gestaltend zur Seite.