Abmahnung Waldorf Frommer 21.11.2011
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Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung eines Hörbuchs
Hörbuch: Die drei ??? – Brainwash – Gefangene Gedanken
Mit Abmahnung vom 21.11.2011 geht die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) gegen Betroffene vor. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf das Hörnuch „Die drei ??? – Brainwash – Gefangene Gedanken“ und wird im Namen der Sony Music Entertainment GmbH ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.
In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
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