Abmahnung WeSaveYourCopyRights – Glorious von Cascada
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Mit einer Abmahnung vom 26.6.2013 machen die Rechtsanwälte von WeSaveYourCopyRights urheberrechtliche Ansprüche aufgrund des unerlaubten Uploads des Musikstücks „Glorious“ von „Cascada“ geltend. In der Abmahnung von WeSaveYourCopyRights wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 Euro gefordert.
Handeln Sie nicht vorschnell und holen Sie rechtskundigen Rat ein
Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen. Auch wenn innerhalb der Abmahnung erhebliche Zahlungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sollte vorerst eingehend von einem Anwalt geprüft werden, ob in Ihrem speziellen Einzelfall die Haftung gemindert oder ausgeschlossen werden kann.
Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden
Die der Abmahnung von WeSaveYourCopyRights beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in keinem Fall unterschreiben. Denn oft enthält diese eine höhere Zahlungsverpflichtung als eigentlich notwendig ist. Zudem würden Sie mit der Abgabe dieser Erklärung die Schuld anerkennen. Wichtig ist daher stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von WeSaveYourCopyRights kurz bemessenen Frist. Holen Sie deshalb nach Erhalt einer solchen Abmahnung Rat von einem rechtskundigen Anwalt ein. Eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen der Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights sollte keinesfalls ignoriert werden.
Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.