Abmahnungen für eBay-Verkäufer wegen gefälschter Markenware (Tommy Hilfiger)
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Den Markeninhabern des Tommy Hilfiger Labels fielen auf der Auktionsplattform eBay mehrere Verkäufer auf, die Mode unter dem Label des Herstellers anboten. Der Konzern kaufte zum Test verschiedene Waren der Verkäufer und stellte dabei eine Fälschung der Produkte fest. Er lies die betreffenden Verkäufer abmahnen und forderte einen erheblichen Schadensersatz. Neben einer Unterlassungserklärung wurden die Verkäufer zur umfassenden Auskunftserteilung, zur Herausgabe der Ware sowie zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten aufgefordert, da der Verkauf gefälschter Textilien das Markenrecht verletzt.
Für einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wurde ein Betrag von nicht weniger als 5000,00 Euro pro Kleidungsstück festgesetzt. Des Weiteren mussten die Betroffenen zustimmen, dass die Plattform eBay alle Daten zu den betreffenden Verkäufen gegenüber den Rechtsanwälten offenlegen muss.
Für die Verkäufer bedeutet dies, dass sie ihr Sortiment nach der Abgabe der Unterlassungserklärung sehr genau prüfen müssen, ob sich nicht doch noch Fälschungen des Labels in ihrem Shop befinden. Die Konzerne haben einen berechtigten Unterlassungsanspruch auch dann, wenn die Verkäufer keine Kenntnis davon haben. Ein eventueller Schadensanspruch muss auch dann geleistet werden, wenn die betroffenen Verkäufer bis zur Abmahnung selbst keine Kenntnis davon hatten, dass es sich bei ihrer Ware um Fälschungen handelt
Onlinehändlern ist daher stets zu raten, Ihre Bezugsquellen genauestens zu prüfen, um so zu verhindern, dass unbewusst gefälschte Waren verkauft werden und sich der Gefahr von sehr kostenintensiven Abmahnungen ausgesetzt wird.
1 Kommentar
Es wurde bisher noch nicht bewiesen das es sich um Fälschungen handelt. Ganz im Gegenteil.