Anspruch des Markeninhabers auf Übertragung einer eu-Domain
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Wer eine neue Domain registriert, muss darauf achten, dass er keine rechtlich geschützten Markennamen innerhalb des Domainnamens verwendet. Andernfalls kann er vom Rechteinhaber auf Löschung oder Übertragung verklagt werden.
Ein solcher Fall wurde vor dem LG Stuttgart verhandelt. Ein Domaininhaber hatte eine .eu-Domain registriert, die im Domainnamen einen Markennamen enthielt. Die Firma, die die Rechte an diesem Markennamen besaß, wollte eine Übertragung des Domainnamens vor Gericht erwirken. Strittig war, ob der Kläger lediglich Anspruch auf Löschung hat oder ob auch ein Anspruch auf Übertragung der Domain besteht.
Entscheidend für die Klärung dieser Frage war hier die Domain-Endung. Bei .de–Endungen hat der Markeninhaber lediglich Anspruch auf Löschung der Domain durch den Schuldner. Dies hängt damit zusammen, das nicht ausgeschlossen werden kann, ob ein Dritter zusätzlich Rechte an der Domain besitzt.
Der Rechtsspruch im vorliegenden Fall stellte eine Ausnahme dar, weil es sich bei der strittigen Domain um eine .eu-Domain handelte, für die kein Dispute-Antrag gestellt werden kann. Ein solcher Eintrag wird bei der Domain-Vergabestelle gestellt und hindert den aktuellen Domain-Inhaber an der Übertragung einer Domain während des Verfahrens. Da bei einer .eu-Domain keine Dispute Möglichkeit besteht, hat das LG Stuttgart dem Gläubiger hier ausnahmsweise den Anspruch einer Domain-Übertragung zugesprochen.
LG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2013, Az.: 17 O 1069/12