Zweit-Abmahnung – Kostenerstattung?
Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob die Kosten einer Abmahnung zu erstatten sind, sofern zuvor bereits eine Abmahnung ohne Rechtsanwalt ausgesprochen wurde. Letztlich kam das Gericht zu der Auffassung, dass diese – nachträglich – entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nicht zu erstatten sind. Diese Kosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn das zweite, durch einen Anwalt abgefasste…
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