Deutscher Konsumentenbund e.V. wettbewerbsrechtliche Abmahnung bei eBay
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Der Deutsche Konsumentenbund e.V. spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Unternehmern aus, die auf eBay aktiv sind und dort Artikel verkaufen. Die mir vorliegende Abmahnung ist datiert auf den 11.10.2013 und hat einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zum Gegenstand.
Haben auch Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir geben nachfolgend Tipps und zeigen Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.
Konkret handelt es sich um die unzureichende bzw. fehlende Angabe eines Grundpreises für einen Artikel, der nach Gewicht veräußert wird. Innerhalb der Vorschrift des § 2 PAngV wird geregelt:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist!
Vorwurf durch den Deutschen Konsumentenverbund e.V.
Wird diese Vorschrift nicht beachtet, der Grundpreis also gar nicht oder nur nicht gemäß dieser Vorschrift ausgewiesen, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber oder aber einen für den Ausspruch von Abmahnungen legitimierten Verein wie der Deutsche Konsumentenbund.
Im vorliegenden Fall wurde der Grundpreis für die angebotenen Produkte gar nicht angegeben, sodass ein Wettbewerbsverstoß auf der Hand lag.
Vermeiden Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Gestalten Sie Ihre Online-Angebote rechtssicher.
Oft gibt es Streitigkeiten hinsichtlich des Ausweises des Grundpreises. Gerade in Bezug auf die Darstellung der Artikel bei eBay, und gerade die dortige Darstellung der Angebote in den Suchergebnissen, ist problematisch. Eine mit den Gesetzen in Einklang stehende Gestaltung ist nicht so einfach. Wesentliche Voraussetzung für die rechtswirksame Gestaltung ist nämlich, dass der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis ausgewiesen werden muss.
Innerhalb der Suchergebnisse auf eBay werden allerdings nur die tatsächlichen Verkaufspreise angezeigt. EBay bietet bisher noch nicht die technische Möglichkeit, dieses Manko zu begraben. Eine rechtssichere Gestaltung ist daher offensichtlich und ausschließlich dadurch möglich, dass der Grundpreis mit in die Artikelbezeichnung aufgenommen wird. Den gesetzlichen Vorgaben sollte damit genüge getan werden.
Welche Ansprüche erhebt der Deutsche Konsumentenbund?
Wie mit jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird auch in der des Deutschen Konsumentenbundes e.V. die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dem Abmahnschreiben ist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie allerdings nicht in dieser Form unterzeichnen. Zum einen enthalten derartige vorformulierte Erklärungen oft mehr Verpflichtungen als tatsächlich notwendig. Zum anderen würden Sie unter Umständen die Schuld anerkennen.
Es sollte daher stets und ausschließlich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die fachkundig modifiziert wurde!
Daneben wird in der mir vorliegenden Abmahnung ein Geldbetrag von 258,94 euro gefordert, an dessen Höhe wohl nichts auszusetzen ist.