eBay-Vertragsverstoß = Wettbewerbsverstoß ?
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Nach Ansicht des OLG Hamms stellt ein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze nicht zugleich einen Wettbewerbsverstoß dar. In dem entschiedenen Fall ging es darum, dass ein eBay-Verkäufer entgegen der eBay-Grundsätze mehr als drei identische Artikel zum Verkauf angeboten hat.
Auch wenn diese Verhaltensweise gegen die eBay-AGB verstößt, sei eine Behinderung der übrigen Marktteilnehmer dadurch nicht gegeben. Auch Verbraucher werden durch die Mehrfachlistung nicht beeinträchtigt.
OLG Hamm – Urteil vom 21.12.2010 – AZ: I-4 U 142/10