FAREDS – Abmahnung – Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen
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Fareds – Urheberrechtsverletzung Internettauschbörsen
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds spricht auch nach der Gesetzesänderung (http://kanzlei-wrase.de/blog/urheberrecht1/item/480-was-das-neue-gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken-fuer-abmahnungen-im-filesharing-konkret-bedeutet.html) wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus.
Die Abmahnung wird im Namen der Malibu Media LLC wegen des Films Almost Famous ausgesprochen. Den Empfängern derartiger Abmahnung wird vorgeworfen den Film im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download bereitgestellt, also eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.
Haftung für die Urheberrechtsverletzung
Einige der Mandanten teilt mit, dass ein Download des Films „Almost Famous“ nicht vorgenommen wurde und die Urherrechtsverletzung demnach ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall kommt eine Haftung als Täter der Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht. Dies heißt allerdings nicht, dass der Abmahnung keine Beachtung geschenkt werden muss.
Unter Umständen besteht dennoch eine Haftung als sog. Störer. Eine solche verminderte Haftung ist anzunehmen, sofern das betriebene WLAN-Netzwerk nicht ausreichend gesichert wurde, insbesondere also nicht das aktuelle Verschlüsselungsverfahren gewählt oder der ursprüngliche WLAN-Schlüssel nicht in ein eigenes alphanumerisches Passwort geändert wurde.
Es ist in jedem Fall eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts erforderlich,um konkret darüber Auskunft geben zu können, ob eine Haftung in Betracht kommt.
Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Mit der Abmahnung wird stets die Abagbe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine solche Unterlassungserklärung muss allerdings nur dann abgegeben werden, sofern eine Haftung besteht.
Ist eine Haftung – sei es als Täter oder als Störer – gegeben, gilt es stets, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, die der Abmahnung von Fareds beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sie würden damit unter Umständen die Schuld anerkennen und sich ggf. zu mehr verpflichten als tatsächlich notwendig.
Der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft gefolgt werden. Wir fertigen gern eine mdodifizierte Unterlassungserklärung für Sie, die keine weiteren Gefahren birgt.
Zahlung der Rechtsanwaltskosten
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von 735,00 Euro gefordert, der sich aus 500,00 Euro Schadensersatz und 235,00 Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.
Sofern die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, besteht auch eine Zahlungspflicht. In diesem Fall kann die geforderte Summe grundsätzlich stets gemindert werden.
Sollte der Urheberrechtsverstoß allerdings nicht begangen worden sein, aber dennoch eine sogenannte Störerhaftung bestehen, weil die notwendigen Sicherungsvorkehrungen nicht vorgenommen wurden, besteht lediglich eine Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Die Schadensersatzansprüche in Höhe von 500,00 Euro können in diesem Fall zurückgewiesen werden.
Sofern aber auch keine Störerhaftung in Betracht kommt, können selbstverständlich alle geltend gemachten Zahlungsansprüche zurückgewiesen werden.
Farads – Reaktion auf die Abmahnung
Eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot (http://kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/pauschalangebot-filesharing.html) bereit. Sollten auch Sie eine Abmahnung von fareds erhalten haben, kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Fareds erhalten Sie hier: http://kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/abmahnung-fareds.html.