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Erstberatungsgebühr – Kanzlei Wrase

Diese Gebühr fällt für das erste beratende Gespräch an. Die erste Kontaktaufnahme ist mit keinen Kosten verbunden.

Die Erstberatungsgebühr wird berechnet, soweit eine Beratungsdienstleistung durch uns erbracht wurde und keine weitere Beauftragung gewünscht ist.

Sofern der Mandant Verbraucher ist, beträgt die Erstberatungsgebühr höchstens 190,00 €. Für mehrere Gespräche oder eine schriftliche Beratung beträgt diese Gebühr höchstens 250,00 €. Die Höchstgebühr von 190,00 € fällt nur in sehr umfangreichen Fällen an, in denen nach der Erstberatung keine weitere Bearbeitung des Mandats erfolgt, es allerdings einer Einarbeitung bedarf.

Das telefonische Erstgespräch ist natürlich kostenlos!