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Pauschalangebot Abmahnung Filesharing

Pauschalhonorar für die Bearbeitung einer Abmahnung. 

Für die Bearbeitung von urheberrechtlichen Abmahnungen (Filesharing) halten wir ein Pauschalangebot bereit, um die Kosten für die außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung von vorn herein transparent und kalkulierbar zu halten. Für die vollständige außergerichtliche Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung werden die nachfolgend dargestellten Kosten berechnet.

Pauschalangebot Filesharing-Abmahnung ab 210,- € (inkl. MwSt.)

Die jeweils geltende Pauschale ist an die in der Abmahnung erhobene Forderung (inkl. der geforderten Rechtsanwaltskosten) gekoppelt. Der hier ausgewiesene Pauschalpreis von 210,00 Euro beziffert die geringste Pauschale und ist bemessen nach einer Gesamtforderung (Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz) von bis zu 450,00 Euro. Sofern mit der Abmahnung eine darüber hinausgehende Forderung geltend gemacht wird, steigt der Pauschalpreis für die außergerichtliche Interessenvertretung. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Fall gerne ein individuelles Angebot.

Von diesem Pauschalangebot umfasst ist die allgemeine Beratung in Bezug auf eine urheberrechtliche Abmahnung inklusive des Ausspruchs einer Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie, sowie die Übernahme der vollständigen außergerichtlichen Korrespondenz mit der die Abmahnung aussprechenden Kanzlei. Der der Abmahnung zu Grunde liegende Sachverhalt wird eingehend dahingehend geprüft, ob ein vollständiger Haftungsausschluss erzielt werden kann.

Dieses Pauschalangebot beinhaltet im Detail:

  1. Eingehende Prüfung der Abmahnung und den dieser zugrundeliegenden Sachverhalt – insbesondere auf eine ggf. bestehende Rechtsmissbräuchlichkeit.
  2. Prüfung der Angemessenheit des in der Abmahnung für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten zugrundeliegenden Streitwertes und der festgesetzten Vertragsstrafe.
  3. Sofern aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung – ausdrücklich ohne Schuldanerkenntnis.
  4. Prüfung der Höhe der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten.
  5. Ggf. vollständige Zurückweisung der Zahlungsansprüche. Alternativ: Reduzierung der Rechtsanwaltskosten und der Schadensersatzforderung.
  6. Sofern erforderlich: Vereinbarung einer Teilzahlungsvereinbarung.
  7. Übernahme der vollständigen außergerichtlichen Kommunikation mit der die Abmahnung aussprechenden Kanzlei.

Keine Angst vor übermäßigen Anwaltskosten durch eine Abmahnung – Flatrate

Haben Sie mehrere Abmahnungen erhalten oder es drohen mehrere, da beispielsweise ein Chartcontainer, wie die German Top 100 Single Charts, oder aber verschiedene TV-Folgen einer Serie im Rahmen einer Tauschbörse herunter- bzw. heraufgelaufen wurden, empfehlen wir unsere Filesharing-Flatrate. Sämtliche Abmahnungen, die Sie insofern erhalten, werden in diesem Fall durch uns für ein im Voraus vereinbartes Pauschalhonorar vollständig außergerichtlich bearbeitet. Für die vielzelligen Abmahnungen, die in einem solchen Fall folgen können, sind die Kosten für die außergerichtliche Bearbeitung sämtlicher Abmahnungen von vorn herein bestimmt. Auch insofern bieten wir volle Kostentransparenz.

Flatrate – Filesharing

Verteidigung gegen eine unbegrenzte Anzahl von Filesharing-Abmahnungen – Preis auf Anfrage

So beauftragen Sie uns…

Sie können uns wahlweise persönlich, telefonisch oder per E-Mail sowie mittels des unten stehenden Kontaktformulars beauftragen.

Die Abmahnung können Sie per E-Mail (mail@lawst.de) oder per Fax (040 – 228 682 – 177) sowie mittels des unten stehenden Kontaktformularsan uns senden.

Das hier bezeichnete Pauschalangebot bietet höchste Kostentransparenz. Sie erhalten alle notwendigen Dienstleistungen in Bezug auf die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich der Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung zu einem Festpreis. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Die Annahme eines entsprechenden Angebots durch die Kanzlei Wrase bleibt vorbehalten.

Hinweis:
Die Inanspruchnahme des Pauschalangebots setzt den vorherigen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung voraus. Eine solche wird dem Mandanten vorab per E-Mail zugesendet. Erst nach rechtskräftiger Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung durch den Mandanten und durch den Rechtsanwalt kommt ein verbindlicher Vertrag (auf Grundlage der hier benannten Festpreisangebote) zu Stande.
Nehmen Sie bitte das Widerrufsrecht zur Kenntnis.

Soforthilfe und kostenfreie Erstberatung bei einer Filesharing-Abmahnung

Senden Sie uns die Abmahnung zur Prüfung. Wir melden uns umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie bitte die folgenden Empfehlungen:

  1. Keine Kontaktaufnahme.
  2. Keine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
  3. Keine Zahlungen leisten.
  4. Innerhalb der Fristen reagieren.
  5. Abmahnung prüfen lassen.