Haftung von Plattformbetreibern – hier: YouTube
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Sofern sich ein Plattformbetreiber die von seinen Usern eingestellten Beiträge oder Videos zu eigen macht, haftet dieser selbst bei Urheberrechtsverletzungen und ist dem Verletztem gegenüber neben der Unterlassung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
LG Hamburg Urteil vom 03.09.2010 – Az: 308 O 27/09