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eBay – wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf eBay

Voraussetzungen, Folgen & Konsequenzen

Wer bei eBay als Verkäufer tätig ist – gleich ob gewerblich oder privat – kann Gefahr laufen, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.

Private Verkäufer sind nicht selten als gewerbliche Verkäufer zu qualifizieren. Eine bestimmte Anzahl von Artikeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums lassen die Grenze zum gewerblichen Handel in Anbetracht der Rechtsprechung schnell überschreiten. Gewerbliche Verkäufer erhalten zum Beispiel eine Abmahnung wegen einer Verkaufstätigkeit auf eBay, sofern beispielsweise keine oder einen nicht ausreichende Widerrufsbelehrung oder aber unzulässige AGB-Klauseln ausgewiesen werden.

Unabhängig von wettbewerbsrechtliche Ansprüchen kommt es auch zu zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen. Bei der unberechtigten Verwendung eines Fotos für einen Artikel ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Tätigkeit bei eBay erhalten haben, stehen wir Ihnen gern rechtsberatend zur Seite.

Gründe, aufgrund derer häufig eine Abmahnung ebay ausgesprochen werden:

  • unerlaubte Verwendung eines Fotos für die eigene Auktion
  • private Verkäufe, die als gewerbliches Handeln eingestuft werden
  • fehlende Angabe von notwendigen Informationen (bspw. Impressum)
  • fehlende oder falsch platzierte Grundpreise
  • unwirksame bzw. irreführende AGB-Klauseln
  • fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung

Sollten Sie also wegen eines der aufgeführten oder wegen eines anderen Grundes hinsichtlich Ihrer Tätigkeit bei eBay eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie diese rechtlich prüfen. Es kommt nicht selten vor, dass gerade wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die an private Verkäufer gerichtet sind, ausgesprochen werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Bei einer Abmahnung eBay ist ein Handeln innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen erforderlich. Zudem ist zu empfehlen, rechtskundigen Rat einzuholen.

Eine Unterlassungserklärung – gleich, ob aus dem Urheber- oder dem Wettbewerbsrecht – sollte nur mithilfe einer fachkundigen Person erstellt und abgegeben werden. Die den Abmahnungen beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärungen beinhalten in der Regel wesentlich mehr Regelungen als tatsächlich nötig. Aus diesem Grund kann nicht empfohlen werden, diese Erklärungen zu unterzeichnen. Sie würde sich zu mehr verpflichten, als tatsächlich möglich.

Detaillierte Informationen über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach dem UWG erhalten Sie unter der Rubrik „Abmahnung Wettbewerbsrecht„.

Abmahnung – kontaktieren Sie uns!

Soforthilfe und kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung
auf der Plattform eBay.

Senden Sie uns die Abmahnung zur Prüfung. Wir melden uns umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie bitte die folgenden Empfehlungen:

  1. Nehme Sie keine Kontakt auf.
  2. Keine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
  3. Nehmen Sie keine Zahlungen vor.
  4. Innerhalb der Fristen reagieren.
  5. Abmahnung prüfen lassen.