Feedbackanfragen stellen keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar
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Das LG Coburg hat in der Frage entschieden, ob die Feedbackanfrage eines Verkäufers nach vorausgegangenem Geschäftskontakt eine unzumutbare Belästigung für den Kunden darstellt. Der Kläger hatte online bei einem Händler Stühle bestellt. Nach einem Widerspruch gegen die Aufnahme in einen Newsletter-Verteiler, trug er sich aus diesem wieder aus und bekam dafür auch eine entsprechende Abmeldebestätigung.…
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