Streitwert Filesharing – AG Elmshorn v. 19.01.2011
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Das Amtsgericht Elmshorn setzte den Streitwert für das Bereitstellen (Filesharing) von 12 Musiktiteln auf 2.000,- Euro fest. Zum Download angeboten wurden 12 Titel eines Albums, das recht aktuell war und damit die Gefahr einer höheren Download-Zahl hervorrief.
Entscheidend für diese Entscheidung war neben dem Umstand, dass es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelte, dieser nur von einer gewissen Dauer war.
Rechtsanwaltsgebühren konnten zudem nur in einer Höhe von 150,42 Euro (brutto) geltend gemacht werden.
AG Elmshorn – Urteil vom 19. Januar 2011 – AZ: 49 C 57/10