Keine Haftung bei ausdrücklicher Belehrung – Filesharing
Sofern einem Dritten der eigene Internetanschluss überlassen wird und dem Dritten dadurch die Möglichkeit verschafft wird, an Tauschbörsen teilzunehmen und dabei unberechtigt Musik, Filme, Computerspiele oder andere urheberrechtlich geschützte Werke herauf- oder herunterzuladen, haftet grundsätzlich der Anschlussinhaber für das Verhalten des Dritten auf Grundlage der sog. Störerhaftung.…
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