Verwertung von Fotografien historischer Gemälde auf Internetseiten
Klägerin ist eine Verwalterin von historischen Bauten und Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg. Zum Verwaltungszweck besitzt sie die Eigentumsrechte unter anderem auch von Schloss Sanssouci und Park Charlottenburg in Berlin. Die Beklagte wiederum bietet auf ihrer Internetseite Kunstdrucke von Originalen an, die sich auf den von der Klägerin verwalteten Grundstücken befinden. Es handelt sich dabei…
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