Abmahnung erhalten?
Sofern Mitbewerber gesetzliche Vorschriften nicht beachten, beispielsweise weil diese
kann eine Abmahnung ausgesprochen und Unterlassung gefordert werden. Die in diesem Zusammenhang enstehenden Rechtsanwaltskosten sind von dem abzumahnenden Websitebetreiber zu erstatten.
Wir stehen Ihnen insofern vertrauensvoll zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Abmahnung aussprechen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Keine Sorge! Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen die Abmahnung auf deren Berechtigung und geben - sofern notwendig - eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Zudem prüfen wir die Höhe der geltend gemachten Kosten und mindern diese.
Lassen Sie die Abmahnung stets auf deren Berechtigung überprüfen. Immer häufiger kommt es auch vor, dass Abmahnungen ausgesprochen werden, obwohl keine entsprechenden Ansprüche bestehen.
Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht unberücksichtigt lassen. Eine Reaktion ist stets innerhalb der Fristen erforderlich – auch für den Fall, dass vollkommen ausgeschlossen werden kann, dass wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert sind.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Abmahnung Wettbewerbsrecht
Rechtssicherer Onlineshop
Laufen Sie nicht Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Lassen Sie Ihren Onlineshop bzw. Ihre Rechtstexte von uns auf deren Rechtswikrsamkeit prüfen.
Wir halten verschiedene Pauschalangebote bereit, um die für die Tätigkeit anfallenden Kosten von vornherein transparent zu halten.