Host-Provider haftet erst nach Kenntnisnahme und Prüfung für verletzenden Blog-Eintrag
Der Beklagte ist ein Host-Provider mit Firmensitz in den USA, der Speicherplatz und die technische Infrastruktur für Blogeinträge zur Verfügung stellt. Im vorliegenden Fall veröffentlichte ein nicht im Rechtsstreit involvierter Blogger auf der Plattform des Beklagten die Äußerung über den Kläger, er habe seine nunmehr gesperrte Visakarte dazu genutzt, Sexclub-Rechnungen zu begleichen. Der Kläger verlangte…
Mehr lesen...