Störerhaftung einer Verkaufsplattform (eBay) erst nach konkreten Hinweisen
Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Frage geäußert, wann ein Betreiber einer Internetplattform (hier konkret eBay) eine Haftung für Rechtsverletzungen trifft, die von den dort angemeldeten Mitgliedern begangen werden. Eine Haftung besteht danach ausschließlich erst ab Kenntnis des Plattformbetreibers von den Rechtsverletzungen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde.…
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