Kündigungsausschluss von 4 Jahren – Mietrecht
Der BGH entschied, dass ein vereinbarter Kündigungsausschluss von 4 Jahren innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Inhaltskontrolle nicht Stand hält. Der Mieter wird unangemessen benachteiligt, wenn ein Zeitraum von vier Jahren überschritten wird. Eine entsprechende Vereinbarung ist demnach unwirksam.…
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