Mindermengenzuschlag bei Versandkostenbedingungen
Soll ein Mindermengenzuschlag erhoben werden, muss dieser klar und für Verbraucher leicht erkenntbar ausgewiesen und vereinbart werden. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern. Die Parteien sind Wettbewerber im Vertrieb von Klebemitteln. Auf der Internetseite des Antraggegners sind die Preise mit einem Sternchen versehen, welches auf einen Passus am unteren Ende der Seite verweist, dass alle…
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