Suchmaschine haftet nicht für Snippets
Der Beklagte ist ein Host-Provider mit Firmensitz in den USA, der Speicherplatz und die technische Infrastruktur für Blogeinträge zur Verfügung stellt. Der Kläger war ein Buchautor. Nach Eingabe seines Namens bei der Suchmaschine Google erschien im Snippet, einem automatisch generierten Inhaltsauszug der verlinkten Internetseite in den Ergebnislisten, der Auszug eines Artikels in einer Tageszeitung mit dem…
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