Urheberrechtsverletzung Bilder: MFM-Tabelle nicht bei Privatpersonen anwendbar
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Im Internethandel schleichen sich schnell Gewohnheiten ein. So ist es beispielsweise auf der Auktionsplattform eBay Gang und Gäbe, sich beim Verkauf eines Produktes einfach bei den Produktbildern anderer Verkäufer zu bedienen.
Rechtlich gesehen handelt es sich dabei jedoch um eine Urheberrechtsverletzung. Dies entschied das AG Hannover in einem Urteil vom 13.04.2013. Hier hatte ein privater eBay Nutzer einfach unerlaubt die Bilder eines anderen Nutzers kopiert und für die eigenen Verkäufe verwendet.
Nachdem der Rechteinhaber der Bilder davon Kenntnis erlangte, schickte er dem späteren Beklagten eine Abmahnung, stellte ihm die Rechtsanwaltskosten in Rechnung und forderte einen erheblichen Schadensersatz. Der Schadenersatz wurde schließlich, wie so oft, anhand der MFM-Tabelle (Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) bestimmt.
Das AG Hannover entschied, dass es sich bei dem Bildklau um eine Urheberrechtsverletzung handelt und dem Rechteinhaber ein entsprechender Schadensersatz zusteht. Jedoch könne sich der Kläger in der Höhe der Schadensersatzforderung nicht an der Tabelle der MFM orientieren, weil diese sich nur auf eine gewerbliche Nutzung fremder Bilder beziehe. Das Gericht erkannte dem Kläger eine Schadenshöhe von 30,- € pro Bild zu. Weitere Urteile des LG Düsseldorf oder des OLG Braunschweig bestätigen dieses Urteil mit ähnlichen Entscheidungen.
Wer jedoch Bilder unberechtigt gewerblich nutzt, muss mit einer erheblich höheren Schadensersatzbeträge rechnen. Gleiches gilt auch, wenn beispielsweise mehrere Fotos verwendet werden und eine Urheberrechtsverletzung wiederholt begangen wird. Eine Deckelung der Rechtsanwaltskosten kann dann bereits ausgeschlossen sein.
AG Hannover Urteil vom 24.04.2013 – Az.: 550 C 1163/12