Urheberrechtsverletzung – Filesharing – Geldstrafe von 3.150,00 Euro
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Ein Täter einer Urheberrechtsverletzung, der 31 Werke illegal zum Download angeboten hat, wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,00 Euro, mithin gesamt zu 3.150,00 Euro verurteilt.
Neben den erheblichen Kosten, die im Zuge einer Abmahnung geltend gemacht werden, drohen auch immer strafrechtliche Konsequenzen, sofern der jeweilige Rechteinhaber Strafanzeige stellt.