Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnung wegen PAngV
Am Montag Morgen liegt uns eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zur Beabreitung vor, die gleich mehrere Mandanten eingereicht haben.
In der Abmahnung geht es um den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Es wird konkret vorgeworfen, bei eBay Verkaufsangebote vorzuhalten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. behauptet insofern einen Verstoß gegen die Vorschriften des § 2 PAngV in Verbindung mit §§ 3 und 4 UWG.
Konkret wird behauptet, dass der Grundpreis innerhalb von eBay-Verkaufsangeboten, die als Sofort-Kauf ausgestaltet wurden, nicht angegeben war.
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Ansprüche der Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ihre Angebote bei eBay und auf sonstigen Verkaufsplattformen dringen von einem Rechtsanwalt dahingehend prüfen lassen, ob der von dem Verein erhobene Vorwurf zutreffend ist.
Wurde tatsächlich kein Grundpreis angegeben, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht, muss in Bezug auf die Einhaltung der Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) dringend Abhilfe geschaffen werden.
1. Abgabe einer Unterlassungserklärung
Ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung gegeben, bestehen seitens des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Unterlassungsansprüche, die durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt werden können und müssen.
Vorsicht ist allerdings stets bei der Verwendung der einer Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung walten zu lassen. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und beinhalten ein Schuldeingeständnis.
Die abzugebene Unterlassungserklärung sollte daher in jedem Fall modifiziert werden.
2. Zahlung von Aufwendungen
Einhergehend mit der Aufforderung zur Unterlassung werden zugleich Kostenerstattungsansprüche in Höhe von 196,35 Euro geltend gemacht.
Reaktion auf die Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Ob die in der Abmahnung erhobenen Ansprüche tatsächlich bestehen, und ob eine Rechtsverletzung gegeben ist, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Die Abmahnung und die ausgestalteten eBay-Verkaufsangebote sollten daher in jedem Fall von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
Ist ein Rechtsverstoß gegeben, müssen vorerst die Angebote an die geltenden Gesetze angeglichen werden. Anschließend ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Schließlich sind die Kostenerstattungsansprüche zu bedienen.