Abmahnung Wettbewerbsrecht
Mit einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht werden viele Unternehmen konfrontiert. Werden die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften nicht beachtet, verhält sich der Unternehmer wettbewerbswidrig. Im Rahmen einer Abmahnung kann der wettbewerbswidrige Zustand beseitigt werden. Zudem können im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung neben Unterlassungsansprüchen auch zahlreiche weitere Ansprüche (vorwiegend Kostenerstattungsansprüche) geltend gemacht werden. Von dem Ausspruch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wird daher vielfach Gebrauch gemacht.
Zum Ausspruch einer Abmahnung (§ 12 UWG) sind Mitbewerber und entsprechend legitimierte Verbände befugt.
Verteidigung gegen eine Abmahnung
Ausspruch einer Abmahnung
Hauptbestandteil der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Es wird gefordert, dass künftig keine gleichgelagerten Rechtsverstöße begangen werden. Insofern ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Nöten, also eine verbindliche und ernsthafte Verpflichtung dahingehend, dass der Wettbewerbsverstoß künftig nicht noch einmal begangen wird. Die Abmahnung hat regelmäßig zugleich die Anmeldung von Kostenerstattungsansprüchen zum Gegenstand, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts, insbesondere durch den Ausspruch der Abmahnung, entstanden sind.
Im Rahmen einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes sind insbesondere die nachfolgend erläuterten Ansprüche bedeutend:
I. Unterlassungsanspruch – Unterlassungserklärung
Aufgrund einer einmal begangenen Rechtsverletzung bestehen bereits Unterlassungsansprüche, die durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden können. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
II. Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Um eine wettbewersrechtliche Abmahnung auszusprechen, wird regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in voller Höhe von dem Abgemahnten erstattungsfähig.
III. Schadensersatz
Sofern Mitbewerbern oder sonstigen Einrichtungen durch das wettbewerbswidrige Verhalten Schäden entstanden sind, können diese im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.
IV. Rechtsmissbrauch einer Abmahnung
Nicht selten wird das Instrument der Abmahnung auch missbräuchlich genutzt, um beispielsweise ausschließlich Kostenerstattungsansprüche entstehen zu lassen. Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen stehen dann nicht im Vordergrund.
Haben Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das UWG erhalten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte:
1. Halten Sie die Frist ein, die in der Abmahnung gesetzt wird.
2. Lassen Sie die Abmahnung innerhalb dieser Frist prüfen.
3. Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, lassen Sie diese modifizieren.
4. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Erstberatung.