Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch IDO wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und AGB-Klauseln
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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.v.) vor, innerhalb derer verschiedene Wettbewerbsverstöße geltend gemacht werden.
Bei dem IDO handelt es sich um einen Interessenverband der gem. § 8 Abs. 3 Nr. UWG legitimiert ist, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegenüber Online-Händlern geltend zu machen, sofern ein Verstoß gegen das UWG gegeben ist.
Unser Mandant ist Onlineshop-Betreiber und verkauft seine Artikel gewerblich auf eBay.
Unwirksame Widerrufsbelehrung
Innerhalb der Abmahnung wird vorgeworfen, dass durch den Onlineshop-Betreiber eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet wird. Es sollen insbesondere Auszüge aus einer veralteten Version verwendet worden sein, die auf nicht mehr bestehende Vorschriften verweisen.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Onlineshp-Betreiber eine unzureichende bzw. eine veraltete Form der Widerrufsbelehrung verwenden und damit Mitbewerbern oder entsprechenden Interessenvereinen eine Angriffsfläche bieten. Es ist daher dringend anzuraten, dass stets die aktuelle und gültige Widerrufsbelehrung verwendet wird. Bei der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung soll ausschließlich das entsprechende amtliche Muster verwendet werden.
Unzulässige AGB-Klausel
Weiterhin werden AGB-Klauseln gerügt. Es sollen insbesondere inkorrekte Angaben zum Vertragsabschluss innerhalb der verwendeten AGB gemacht worden sein, die den Geschäftsbedingungen von eBay entgegenstehen.
Innerhalb der AGB muss ein gewerblicher Verkäufer auf der Plattform eBay darauf achten, dass die dort aufgeführten Regelungen nicht in Widerspruch zu den eBay-AGB stehen. Es müssen insbesondere die verschiedenen Angebotsformate (Auktion/Sofortkauf/Mindestpreis) hinsichtlich des Zustandekommens eines Kaufvertrages beachtet werden. Der Verkäufer ist verpflichtet darüber zu informieren, wie es letztendlich innerhalb des jeweiligen Auktionsformats zu einem Vertragsschluss kommt.
Ansprüche aus der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Innerhalb einer Frist von einer Woche wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Eine solche ist der Abmahnung bereits beigefügt. Grundsätzlich gilt, dass eine Unterlassungserklärung nie in der vorformulierten Form abgegeben werden sollte. Die Abgabe eine Unterlassungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und sollte daher genauestens überprüft werden.
Neben der Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 232,05 Euro gefordert.
Weitergehende Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhalten Sie hier: http://www.kanzlei-wrase.de/wettbewerbsrecht/abmahnung-wettbewerbsrecht/
Weiterführenden Informationen haben wir hier dargestellt: Abmahnung IDO e.V.