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Kanzlei & Anwalt Inkasso Hamburg

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Wir sind bundesweit tätig.

Inkassobüro & Inkassounternehmen

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Anwaltliches Inkasso & Forderungsmanagement für Unternehmen.
Unsere Kanzlei betreibt ganzheitliches, bundesweites Inkasso

Inkasso & Forderungsmanagement


Als Anwalt bzw. Kanzlei bieten wir – im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen oder Inkassobüro – die Bearbeitung eines ganzheitlichen Inkassoverfahrens. Wir stehen Ihnen somit von Anfang bis zum Ende als starker, vertrauensvoller und verlässlicher Partner zur Seite.

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Wir sorgen für Zahlungen!

Wir betreiben das Inkasso von Anfang bis zum Ende. Zu aller erst werden wir im außergerichtlichen Verfahren aktiv und machen die Forderung geltend. Sollte eine Zahlung daraufhin nicht erfolgen, setzten wir die Zahlungsansprüche gerichtlich durch. Anschließend betreiben wir das Zwangsvollstreckungsverfahren und sorgen damit für Zahlungen.

Kunde zahlt die Rechnung nicht?

Inkasso durch einen
Anwalt aus Hamburg

Wir bearbeiten Inkasso-Sachverhalten deutschlandweit
und sind nicht auf Hamburg beschränkt.

Als Anwalt betreiben wir Inkasso & Forderungsmanagement, vergleichbar mit einem Inkassobüro. Mit dem Einzug von Forderungen sind wir aufgrund der umfassenden und demnach tiefgreifenden Kenntnisse bestens vertraut und somit der ideale Partner. Wir fordern die Schuldner zu aller erst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens zur Zahlung auf. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, raten wir zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, um schließlich keine Zeit zu verlieren. Die gerichtliche Geltendmachung vollzieht sich demnach im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder aber in einem Klageverfahren. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, schließt sich zuletzt die Zwangsvollstreckung unmittelbar an.

Anwalt kanzlei inkasso hamburg
Wir bearbeiten Inkasso-Sachverhalte
– auch außerhalb von Hamburg – deutschlandweit

Forderungsmanagement
& Inkasso bundesweit


Als Anwalt und Kanzlei für Inkasso & Forderungsmanagement stehen wir Ihnen demnach von Anfang bis zum Ende zur Verfügung. Wir machen die Forderung geltend, erstreiten eine vollstreckbaren Titel und setzten die Zahlung schließlich im Zwangsvollstreckungsverfahren durch. Im Gegensatz zu einem Inkassobüro können wir also sämtliche notwenigen Maßnahmen veranlassen. Innerhalb des gesamten Verfahrens steht Ihnen somit nur ein Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie umfassend betreut.

Profitieren auch Sie von unserer smart, dynamisch und modern ausgerichteten Anwalts-Kanzlei. Wir bilden mehr als ein Inkassounternehmen ab. Aufgrund unserer aktuellen Infrastruktur ist stets eine schnelle und effiziente Kommunikation und Datenübermittlung gewährleistet. Persönliche Beratungsgespräche sind folglich nicht zwingend erforderlich. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit im Bereich Inkasso. Selbstverständlich stehen wir dennoch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Von der außergerichtlichen, anwaltlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung bearbeiten wir Inkassofälle umfassend und damit vollständig. Sämtliche notwendige Maßnahmen veranlassen wir, sofern diese notwendig sind. Idealerweise steht Ihnen – im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen oder Inkassobüro – damit nur ein Ansprechpartner für das gesamte Inkassoverfahren zur Seite.

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Kostenfreie & effektive anwaltliche Erstberatung

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung durch einen Anwalt. Schildern Sie Ihren konkreten Fall zum  Forderungsmanagement und wir zeigen die effektivste Vorgehensweise auf.

Selbstverständlich berechnen wir keine Grundgebühren oder dergleichen. Zudem treffen wir mit unseren Mandanten keine sonstige Vereinbarungen, die diese über eine gewisse Dauer binden. Lassen Sie sich vor der verbindlichen Beauftragung über das Inkassoverfahren kostenfrei und unverbindlich informieren. Sie erhalten konkrete Informationen, welche Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall notwendig sind, und welche Kosten dafür entstehen.

Auch wie vielfach abweichend behauptet, die Kosten, die durch die Beauftragung unserer Kanzlei bzw. eines Anwalts entstehen, sind keinesfalls höher als die Kosten, die ein Inkassounternehmen berechnet. Befindet sich der Schuldner in Verzug, sind die Kosten zu 100% von diesem zur erstatten.

Vorteile der inkasso agency

Lassen Sie sich von den Aussagen einiger Inkassounternehmen nicht beirren. Eine Anwaltskanzlei als Inkassobüro arbeitet zielführend, effektiv, umfassend & transparent.

inkasso agency

Vielfach behaupten Inkassounternehmen, dass das Inkasso durch einen Anwalt weniger effektiv oder aber mit höheren Gebühren verbunden ist. Beide Aussagen sind schließlich irreführend. Die Vorteile des anwaltlichen Forderungsmanagements sind folglich nachfolgend dargestellt.

Vorteile

  • Ein Ansprechpartner für das gesamte Inkassoverfahren.
  • gerichtliche Geltendmachung – insbesondere vor Landgerichten (Anwaltszwang) – der Ansprüche.
  • befindet sich der Schuldner in Verzug, sind sämtliche Anwaltskosten erstattungsfähig
  • Keine Vertragsbindung
  • Keine Grundgebühren oder dergleichen.
  • Kein Umweg über ein Inkassounternehmen.

Effektivität

Die Quote der Zahlungsausfälle in Deutschland liegt bei ca. 19%. Auch wenn sich die Zahlungsmoral verbessert hat und den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1994 erreicht hat, ist ein effektives Forderungsmanagement durch Inkassomaßnahmen erforderlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.

Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt – Inkassobüro

Unsere Tätigkeit beginnt mit einer außergerichtlichen, anwaltlichen Zahlungsaufforderung.

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Unsere Vorgehend gegen Zahlungsausfälle:

Der Schuldner hat dadurch letztmalig die Möglichkeit, die Außenstände auf einem gütlichen Weg zu begleichen. Die anwaltliche Zahlungsaufforderung enthält sogleich den Hinweis auf gerichtliche Schritte, sollte eine Zahlung nicht erfolgen.

Sofern der Schuldner Einwände gegen die geltend gemachte Forderung erhebt, setzen wir uns mit dieser selbstverständlich auseinander. Wir prüfen das Bestehen der Forderung gegenüber dem Schuldner eingehend. Es erfolgt insofern keine blinde Einleitung des gerichtlichen Verfahren, wodurch Kosten entstehen. Erst, wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass die Forderung in einem Klageverfahren ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, wird diese selbstverständlich effektiv und zielführend gerichtlich geltend gemacht.

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Gerichtliches Mahnverfahren: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid als effektives Mittel, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können.

Gerichtliches Mahnverfahren


Im Anschluss an das außergerichtliche Verfahren folgt unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren. Zahlt der Schuldner auch auf die anwaltliche Mahnung nicht, beantragt unsere Kanzlei folglich den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet sich grundsätzlich immer dann an, wenn mit keinem Widerspruch zu rechnen ist. Das zuständige Mahngericht erlässt grundsätzlich innerhalb eines Tages den begehrten Mahnbescheid. Der Schuldner hat nach der Zustellung innerhalb von 14 Tagen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Bleibt ein Widerspruch aus, erlässt das Mahngericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist gleichzusetzen mit einem vollstreckbaren Urteil. Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind dadurch gegeben.

Wir Klagen deutschlandweit für sie

Klageverfahren


Wenn alles nicht hilft, führt unsere Kanzlei das gerichtliche Klageverfahren für Sie durch.

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir die Forderungen schließlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland geltend machen. 

Sofern der Schuldner bereits im außergerichtlichen Verfahren Einwände gegen die Forderung hervorbracht hat, ist das Klageverfahren die richtige Wahl. Im diesem Zusammenhang ist nicht damit zu rechnen, dass gegen einen Mahnbescheid kein Widerspruch erfolgt. Im Rahmen des effektiven Forderungsmanagements ist daher sogleich das Klageverfahren einzuleiten, um keine nützliche Zeit zu verschwenden. Dass Mahnverfahren würde in diesem Fall ohnehin in einem streitigen Klageverfahren münden, sodass dieses auch sogleich eingeleitet werden kann, um schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Ein streitiges Klageverfahren findet ebenso statt, sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt.

Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung, Zwangsversteigerung

Zwangsvollstreckung


Mit einem vollstreckbaren Titel findet das eigentliche Forderungsmanagement statt. Die möglichen und vielzelligen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung richten sich gegen das gesamte Vermögen des Schuldners. Auskünfte über die Bonität des Schuldners dienen der Ermittlung der Zweckmäßigkeit und Effektivität der Zwangsvollstreckung.

Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung an sich, stehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher hat sich die Pfändung des Kontos als sehr effektiv erwiesen. Auf den Konten befindliches Guthaben wird an den Gläubiger . Gepfändet werden können darüberhinaus auch Forderungen gegenüber Dritten (bspw. Banken, Finanzamt, Versicherungen, Drittunternehmer etc.).

Von der außergerichtlichen, anwaltlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung steht damit bei dem Inkasso durch einen Anwalt idealerweise ausschließlich ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sämtliche notwendigen Maßnahmen – im Gegensatz zu einem reinen Inkassounternehmen – im Rahmen des Inkassoverfahrens vornehmen kann.

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Inkasso durch einen Anwalt

Wir bearbeiten Inkasso-Sachverhalte deutschlandweit und sind nicht auf Hamburg beschränkt.

Als Anwalt und Kanzlei betreiben wir Inkasso & Forderungsmanagement, vergleichbar eines Inkassobüros. Mit dem Einzug von Forderungen sind wir aufgrund der umfassenden und demnach tiefgreifenden Kenntnisse bestens vertraut und damit der ideale Partner. Wir fordern die Schuldner zu aller erst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens zur Zahlung auf. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, raten wir zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, um insofern keine Zeit zu verlieren. Die gerichtliche Geltendmachung vollzieht sich demnach im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder aber in einem Klageverfahren. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, schließt sich die Zwangsvollstreckung unmittelbar an. Wir sind Ihr Ansprechpartner, sofern der Kunde die Rechnung nicht bezahlt.

Forderungsmanagement vollständig aus einer Hand

Als Kanzlei stehen wir Ihnen somit von Anfang bis zum Ende zur Verfügung. Wir machen die Forderung geltend, erstreiten folglich eine vollstreckbaren Titel und setzten die Zahlung im Zwangsvollstreckungsverfahren durch. Im Gegensatz zu einem Inkassobüro können wir also sämtliche notwenigen Maßnahmen veranlassen. Innerhalb des gesamten Verfahrens steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie umfassend betreut.

Profitieren Sie von unserer smart, dynamisch und modern ausgerichteten Kanzlei. Wir bilden mehr als ein Inkassounternehmen ab. Aufgrund unserer aktuellen Infrastruktur ist stets eine schnelle und effiziente Kommunikation und Datenübermittlung gewährleistet. Persönliche Beratungsgespräche sind demnach nicht zwingend erforderlich. Wir vertreten unsere Mandanten daher bundesweit im Bereich Inkasso. Selbstverständlich stehen wir dennoch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Von der außergerichtlichen, anwaltlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung bearbeiten wir Inkassofälle vollständig. Wir veranlassen also sämtliche notwendige Maßnahmen. Idealerweise steht Ihnen – im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen – folglich nur ein Ansprechpartner für das gesamte Inkassoverfahren zur Seite.

Inkasso anwalt hamburg Kanzlei
anwalt Inkasso hamburg

Full-Service im Inkasso

Als Anwalt steht Ihnen von Beginn an lediglich ein Ansprechpartner zur Verfügung. Profitieren Sie dadurch von einen schnelle und effizienten Bearbeitung aus einer Hand.

außergerichtliche Vertretung

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Klageverfahren

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Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid

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Zwangsvollstreckung

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Kanzlei Facts: Fakten zu unsere Kanzlei

Daten & Fakten unser Kanzlei bezogen auf Inkasso.

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