Abmahnung AGB – abmahnischere Geschäftsbedingungen erstellen lassen
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer AGB erhalten?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.
Mit der Verwendung von AGB-Klauseln, die nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen oder mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang stehen, besteht die Gefahr, von Mitbewerbern oder entsprechenden Verbänden abgemahnt zu werden. Es werden insofern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen.
Abmahnung AGB: Beachten Sie bitte Folgendes:
1. Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei
2. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht
3. Reichen Sie die Abmahnung zur Bearbeitung ein
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hat neben Kostenerstattungsansprüchen aber vor allem auch Unterlassungsansprüche zum Gegenstand. Sofern ein Unternehmer auch nur einmal eine unzulässige Klausel innerhalb der AGB verwendet hat, besteht von Gesetzes wegen die Vermutung, dass künftig erneut unzulässige Klauseln innerhalb der AGB verwendet werden. Man spricht insofern von einer Wiederholungsgefahr. Die Wiederholungsgefahr kann ausschließlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beseitigt werden. Allein durch die Beseitigung des Rechtsverstoßes, beispielsweise durch die Herausnahme der unzulässigen Klausel, können die Ansprüche des Mitbewerbers nicht erfüllt werden. Es ist vielmehr ein schriftliches Versprechen erforderlich, das zum Gegenstand hat, dass künftig keine gleichgelagerten Verstöße begangen werden.
Wesentlicher Bestandteil einer Unterlassungserklärung ist in jedem Fall auch ein Vertragsstrafeversprechen. Das bedeutet, dass sich der Unternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den die Abmahnung aussprechenden Mitbewerber verpflichtet, sofern künftig nochmals ein gleichgelagerter Verstoß begangen wird. Nur mit dem vorgenannten Bestandteil ist eine Unterlassungserklärung wirksam. Sofern der Abmahnung eine Unterlassungserklärung in vorformulierter Form beigefügt wurde, gilt es, Vorsicht walten zu lassen.
Wichtig ist, dass Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die Gegenseite zurücksenden. Sie würden sich dadurch zu mehr verpflichten als eigentlich notwendig und unter Umständen die Schuld anerkennen. Die Unterlassungserklärung ist stets zu modifizieren.
In den meisten Fällen enthalten die vorformulierten Unterlassungserklärungen mehr Verpflichtungen als tatsächlich notwendig. Die Unterlassungserklärung sollte daher stets durch einen Anwalt überprüft und entsprechend modifiziert werden. Wichtig ist, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, nach Erhalt der Abmahnung, eingehalten wird. Bei einem Fristversäumnis droht ein gerichtliches Eilverfahren (einstweilige Verfügung), durch das immense Kosten entstehen, die von dem Unternehmer zu tragen sind, der die unzulässige Klausel in seinen AGB verwendet.
Abmahnung AGB: Klauseln, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind:
- unzutreffende oder unzureichende Regelungen über die Lieferzeiten
- unzutreffende Regelungen über das Widerrufsrecht
- Regelungen über dieRücksendung von Waren
- Versandkosten
- Gefahrtragungsregeln
- Gewährleistungsausschluss / Rügeplicht
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Salvatorische Klausel
- uvm
Wir stehen Ihnen natürlich auch rechtsberatend zur Seite, sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir übernehmen insofern sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Wegen vermehrter Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB bei Onlineshops und anderen Websites macht es Sinn, fachkundigen Rat einzuholen. Mit rechtssicheren AGB fällt das Risiko einer Abmahnung und den damit verbundenen Zahlungen weg.
Gerne überprüfen oder erstellen wir Ihnen auf Ihren Geschäftszweig maßgeschneiderte, abmahnsichere AGB. Wir halten hierfür spezielle Pauschalangebote bereit, um die Kosten für Sie von vornherein überschaubar und kalkulierbar zu halten.