Achtung Abmahngefahr bei Abweichung von der Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung: „Kosten der Rücksendung“. Das OLG Brandenburg entschied, dass eine Belehrung bzw. eine Vereinbarung, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass „die Kosten der Rücksendung“ vom Verbraucher zu tragen sind, nicht mit der Regelung des § 357 Abs. 2 S. 3 BGB in Einklang steht.…
Eine denkwürdige Entscheidung hat das LG Kiel (Urteil vom 9.7.2010 – Az.: 14 O 22/10) zum Ende des letzten Jahres getroffen. Ein Onlinehändler wurde zur Unterlassung des Satzes „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind“ verurteilt.…
Ein Onlinehändler modifizierte die Musterwiderrufsbelehrung insofern, dass er aus Platzgründen die Zwischenüberschriften („Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“ und „finanzierte Geschäfte“) wegließ.…
Im Jahr 2011 erneute Änderung der Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge Aufgrund des im Jahr 2009 gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist die erneute Anpassung der Widerrufsbelehrung von Nöten.…