Domaininhaber haben kein absolutes Recht an dem Domainnamen
Der Kläger wollte einen Anspruch auf den Domainnamen gewinn.de erheben. Er behauptete, dieser sei 1996 von ihm registriert worden. Im Jahr 2005 wurde in der Registrierungsstelle der Denic jedoch ein anderer Domaininhaber eingetragen. Die Beklagte hatte daraufhin 2006 einen Kaufvertrag für die Domain mit einem Dritten geschlossen. Angeblich wurde der Geschäftsführer der Beklagten letztlich als…
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