Beweislast eines Kaufabschlusses auf eBay liegt beim Verkäufer
Ein Verkäufer hatte im März 2010 sein Motorrad zum Verkauf auf der Auktionsplattform eBay angeboten. Das höchste Gebot wurde von einem eBay-Mitglied abgegeben, der unter einem Pseudonym ein Mitgliedskonto unterhielt. Nach Ende der Auktion forderte der Käufer vom Beklagten die Erfüllung des Kaufvertrages. Dieser bestritt jedoch, das Gebot abgegeben zu haben. Er erklärte, dass sein…
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