Keine ausreichende Verpixelung eines Gesichtes in Online-Berichterstattung
Das KG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen,wie weitreichend eine Verpixelung eines Fotos sein muss, damit eine Person auf dem verwendeten Foto nicht mehr erkannt werden kann. Der Kläger wollte von der Betreiberin eines Online-Bildarchivs erwirken, dass diese ein Bild von ihm nicht weiter über ihre Internetadresse veröffentlicht, ohne seinen Kopf vollständig durch…
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