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Gegenstandswert einer Urheberrechtsverletzung an einem Foto beträgt 6.000,00 Euro

  Bei der Verwendung von im Internet befindlichen Fotos für eigene Zwecke ist äußerste Vorsicht geboten!   Im zu entscheidenden Fall hatte ein Betreiber eines Online-Shops ein Foto, das er bei der Google-Bilder-Suche gefunden hatte, für seinen Online-Shop verwendet. Da dieses Foto wurde von einem Fotografen professionell erstellt wurde, wurde der Gegenstandswert vom Landgericht Berlin…

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