Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklau 3.000,00 Euro
Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklau 3.000,00 Euro Das OLG Köln setzte den sonst in Ansatz gebrachten Streitwert von 6.000,00 Euro auf 3.000,00 Euro für die unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos im Internet fest.…
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