BGH: Überschrift oberhalb der Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" zulässig
Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die mit der Formluierung „für Verbaucher“ eingeleitet wird, zulässig ist und demnach kein Wettbewerbsverstoß gegeben ist, der eine Abmahnung rechtfertigt.…
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