Regelung über Rücksendekosten in Widerrufsbelehrung / AGB
Achtung Abmahngefahr bei Abweichung von der Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung: „Kosten der Rücksendung“. Das OLG Brandenburg entschied, dass eine Belehrung bzw. eine Vereinbarung, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass „die Kosten der Rücksendung“ vom Verbraucher zu tragen sind, nicht mit der Regelung des § 357 Abs. 2 S. 3 BGB in Einklang steht.…
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