Privater Verkäufer aufgrund der Verkaufsaktivität als gewerblich handelnd eingestuft
Wer als Privatperson zu viele Verkaufsangebote innerhalb eines bestimmten Zeitraums einstellt, wird schnell als gewerblich Handelnder eingestuft. Folge dieser Einstufung ist, dass dem Verkäufer in diesem Fall dieselben Informationspflichten wie einem Händler obliegen. Werden diese nicht eingehalten, drohen schnell kostspielige Abmahnungen von „Mitbewerbern“, also Unternehmen, die gleiche Waren anbieten.…
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