Überschrift zur Widerrufsbelehrung ist nicht wettbewerbswidrig
Überschrift Widerrufsbelehrung: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zulässig Im zu verhandelnden Streitfall hatte der späetere Beklagte dem Betreiber eines Online-Shops eine Abmahnung erteilt, weil dessen Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ begann. Der Beklagte begründete seine Abmahnung damit, dass sich die Widerrufsbelehrung damit ausschließlich auf Verbraucher beziehe und Unternehmer dadurch ausschließe. Der…
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