Unbestritten ist, dass Unternehmen im Onlinehandel ihren Kunden ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Dieses muss den Kunden noch vor dem Kauf einer Ware in Textform vorliegen und sollte allgemeinverständlich formuliert sein. Das Dokument muss Kunden über seine Rechte informieren und muss klar erkenntlich machen, an welche Adresse die Rücksendung erfolgen muss. Das OLG Stuttgart verhandelte nun…
Am 13.06.2014 ist ein neues Verbraucherrecht in Kraft getreten, das auch neue Informationspflichten im Onlinehandel definiert. In einer Widerrufbelehrung müssen demnach vollständige Kontaktdaten enthalten sein, zu denen neben der Postadresse eine E-Mail-Adresse, eine Faxnummer und eine Telefonnummer gehören. Das LG Bochum verhandelte über einen Fall, bei dem ein Onlinehändler in seiner Widerrufbelehrung als Kontaktadresse lediglich eine…
Am 13. Juni 2014, also in weniger als sechs Wochen, tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRR) in Kraft. Besonders für Online-Händler gilt es von Beginn an vieles zu beachten, denn eine Übergangsfrist ist für das neue Gesetz nicht vorgesehen. Es gilt, alles für den Übergang vom 12. auf den 13.06.2014 vorzubereiten, um auch…
Die neue Musterwiderrufsbelehrung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRR) am 13. Juni 2014 müssen Händler die sog. Musterwiderrufsbelehrung bei Vertragsschluss mit Verbrauchern verwenden. Zwar fällt das Rückgaberecht weg, was besonders im E-Commerce eine positive Änderung für alle Händler bedeuten mag.…
Fernabsatzverträge unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Da Kunden gekaufte Waren im Internet nicht prüfen können, haben sie ein gesondertes Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einen Sonderfall verhandelte das LG Berlin. Es prüfte die Frage, ob das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge auch dann gilt, wenn der Kunde zuvor das Ladengeschäft besucht hat. Der Kunde kaufte beim Beklagten online eine Lederjacke. Er…
Die Beklagte warb in einer Printanzeige für ein Jahresabonnement einer Zeitschrift (Computerbild) im Wert von 97,00 Euro. Dieser Werbeanzeige war ein Bestellformular beigefügt. Der Kunde konnte entweder eine Postkarte oder einen Coupon ausfüllen und diesen absenden, um mit der Beklagten einen Vertrag zu schließen. An keiner Stelle dieser Bestellmöglichkeiten war jedoch eine Widerrufsbedingungen ausgewiesen.…
Der Bundesgerichtshof erklärte in einer aktuellen Entscheidung eine nach der BGB-InfoV verwendete Musterwiderrufsbelehrung als wirksam. Klägerin ist eine Leasinggesellschaft, die mit der Beklagten im November 2006 einen Leasingvertrag für ein Kraftfahrzeug geschlossen hatte. Die Widerrufsbelehrung stimmte inhaltlich mit der BGB-InfoV überein.…
Nach einer Entscheidung des BGH entspricht die Angabe eines Postfaches innerhalb der Widerrufsbelehrung den Anforderungen an fernabsatzrechtlichen Vorschriften. Die Klägerin hatte 2008 einen Vertrag mit einem Energieversorger über den Bezug von Erdgas geschlossen. Es wurde eine Laufzeit bis zum 31.08.2010 mit einem Widerrufsrecht von 2 Wochen vereinbart. Innerhalb der Widerrufsbelehrung wurde ausschließlich ein Postfach angegeben.…
Der Zusatz innerhalb der AGB, Waren nicht unfrei zurückzusenden, ist in besonderen Einzelfällen nicht unzulässig, wenn er dem Widerruf nicht entgegensteht Das OLG München hat in einem Einzelfall entschieden, dass innerhalb der verwendeten AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) die Bitte ausgesprochen werden kann, Artikel nicht unfrei zurückzusenden. Maßgebliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Klausel innerhalb…
Überschrift Widerrufsbelehrung: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zulässig Im zu verhandelnden Streitfall hatte der späetere Beklagte dem Betreiber eines Online-Shops eine Abmahnung erteilt, weil dessen Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ begann. Der Beklagte begründete seine Abmahnung damit, dass sich die Widerrufsbelehrung damit ausschließlich auf Verbraucher beziehe und Unternehmer dadurch ausschließe. Der…
Vorsicht bei der Verwendung zweier unterschiedlicher Widerrufsbelehrung Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der Ausweis zweier unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen wettbewerbswidrig ist. Der Adressat der Abmahnung, ein Betreiber eines Webshops, hatte innerhalb seiner Verkaufsangebote eine Widerrufsbelehrung ausgewiesen. Eine weitere, anderslautende Widerrufsbelehrung hatte der Betreiber des Webshops in die AGB aufgenommen.…
Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die mit der Formluierung „für Verbaucher“ eingeleitet wird, zulässig ist und demnach kein Wettbewerbsverstoß gegeben ist, der eine Abmahnung rechtfertigt.…
Ein Verkäufer hatte innerhalb seiner AGB im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung die Bitte geäußert, die Rücksendung nicht unfrankiert vornzunehmen.…
Abmahngefahr bei Verweisung auf die Vorschriften der nicht mehr existenten BGB-InfoVO Die Belehrung von Verbrauchern im Rahmen des Fernabsatzes mit einer veralteten Widerrufsbelehrung, die auf die Vorschriften der BGB-InfoVO und damit auf Vorschriften verweist, die keine Wirksamkeit mehr haben, verhält sich wettbewerbswidrig und kann aus diesem Grund von Mitbewerbern abgemahnt werden.…
Sofern von der Musterwiderrufsbelehrung abgewichen und diese mit Zusätzen versehen wird, besteht eine Abmahngefahr. In einem vom LG Kiel zu entscheidenden Fall ging es um den Zusatz: „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.“…